Scheidung in Deutschland nach türkischem Recht: Warum die Rechtswahl so wichtig ist
Viele türkische Staatsangehörige und Deutsche mit türkischem Pass wissen nicht, dass sie sich in Deutschland nicht zwingend nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vor einem deutschen Familiengericht türkisches Scheidungsrecht angewendet werden.
Der entscheidende Schritt ist dabei die Rechtswahlvereinbarung. Mit einer solchen Vereinbarung bestimmen die Ehegatten, dass auf ihre Scheidung türkisches Recht angewendet werden soll.
Das kann erhebliche Vorteile haben:
✅ kein Trennungsjahr und damit auch kein Trennungsunterhalt wie im deutschen Recht
✅ kein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht
✅ oft deutlich schnellere Scheidung
✅ weniger Bürokratie
✅ bessere Anpassung an die Lebenswirklichkeit türkischer Ehepaare in Deutschland
Gerade wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, kann die Wahl türkischen Rechts der schnellste und einfachste Weg sein, um die Ehe vor einem deutschen Gericht zu beenden.
Was bedeutet Rechtswahl bei der Scheidung?
Bei einer internationalen Scheidung stellt sich immer die Frage, welches Recht das Gericht anwenden muss. Leben die Ehegatten in Deutschland, ist zwar häufig deutsches Recht anwendbar. Das ist aber nicht zwingend.
Die europäische Rom-III-Verordnung erlaubt es Ehegatten, unter bestimmten Voraussetzungen das Scheidungsrecht eines bestimmten Staates zu wählen. Bei türkischen Staatsangehörigen kommt insbesondere die Wahl des türkischen Scheidungsrechts Betracht.
Das bedeutet:
Das Verfahren findet vor einem deutschen Familiengericht statt, aber die materiellen Voraussetzungen der Scheidung richten sich nach türkischem Recht.
Man muss also nicht in die Türkei reisen. Man muss auch kein Scheidungsverfahren in der Türkei führen. Die Scheidung kann in Deutschland durchgeführt werden.
Wer kann türkisches Scheidungsrecht wählen?
Die Wahl türkischen Rechts kommt insbesondere in Betracht, wenn mindestens ein Ehegatte die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Das gilt auch dann, wenn einer der Ehegatten neben der deutschen Staatsangehörigkeit zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit hat. Viele in Deutschland lebende Menschen mit türkischem Hintergrund besitzen beide Staatsangehörigkeiten. Gerade in diesen Fällen kann die Rechtswahl türkischen Rechts besonders interessant sein.
Typische Fallkonstellationen sind:
✅ beide Ehegatten sind türkische Staatsangehörige
✅ ein Ehegatte ist türkischer Staatsangehöriger, der andere deutscher Staatsangehöriger
✅ ein Ehegatte besitzt die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit
✅ beide Ehegatten leben in Deutschland, wollen aber die Scheidung nach türkischem Recht
Entscheidend ist, dass die Rechtswahl wirksam vereinbart wird und das deutsche Familiengericht diese Rechtswahl akzeptiert.
Warum ist die Rechtswahl türkischen Rechts so vorteilhaft?
Der größte Vorteil liegt darin, dass das türkische Scheidungsrecht in bestimmten Punkten erheblich einfacher ist als das deutsche Scheidungsrecht.
1. Kein Trennungsjahr
Nach deutschem Recht müssen Ehegatten grundsätzlich ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe geschieden werden kann. Dieses Trennungsjahr verzögert viele Scheidungsverfahren unnötig.
Das türkische Scheidungsrecht kennt diese starre Wartezeit nicht in gleicher Weise.
Das bedeutet: Wenn die Voraussetzungen der Scheidung nach türkischem Recht vorliegen, kann das Scheidungsverfahren deutlich schneller eingeleitet werden.
Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung kann dies ein erheblicher Vorteil sein. Die Ehegatten müssen nicht künstlich ein Jahr warten, obwohl beide längst wissen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist.
2. Kein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht
Ein weiterer großer Vorteil ist der Wegfall des deutschen Versorgungsausgleichs.
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten ermittelt und ausgeglichen. Das deutsche Familiengericht holt hierzu Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern ein. Das dauert häufig viele Monate.
Gerade dieser Versorgungsausgleich ist in der Praxis oft der Grund, warum eine Scheidung in Deutschland lange dauert.
Wird türkisches Scheidungsrecht gewählt und ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen, kann das Verfahren deutlich beschleunigt werden.
Das ist besonders wichtig, wenn beide Ehegatten keine langen rentenrechtlichen Berechnungen wünschen, sondern die Ehe möglichst schnell und unkompliziert beenden möchten.
Rechtswahlvereinbarung: Was muss darin stehen?
Die Rechtswahlvereinbarung sollte klar und eindeutig formuliert sein. Sie muss erkennen lassen, dass die Ehegatten für ihre Scheidung türkisches Recht wählen.
Typischerweise enthält eine solche Vereinbarung:
✅ die vollständigen Namen der Ehegatten
✅ Geburtsdaten und Anschriften
✅ Angaben zur Eheschließung
✅ Staatsangehörigkeit der Ehegatten
✅ ausdrückliche Wahl türkischen Scheidungsrechts
✅ Datum und Unterschriften beider Ehegatten
Wichtig ist, dass die Vereinbarung rechtlich sauber formuliert ist. Eine unklare oder fehlerhafte Vereinbarung kann dazu führen, dass das Gericht die Rechtswahl nicht akzeptiert. Dann müsste möglicherweise doch deutsches Scheidungsrecht angewendet werden – mit Trennungsjahr und Versorgungsausgleich.
Muss die Rechtswahl notariell beurkundet werden?
Diese Frage ist in der Praxis besonders wichtig.
Die Anforderungen an die Form der Rechtswahl können davon abhängen, wo die Vereinbarung geschlossen wird und welche Formvorschriften im konkreten Fall gelten. Deshalb sollte die Rechtswahlvereinbarung nicht leichtfertig selbst formuliert werden.
In vielen Fällen empfiehlt sich eine anwaltlich vorbereitete Vereinbarung, die genau auf die persönliche Situation der Ehegatten zugeschnitten ist. So kann gegenüber dem Familiengericht von Anfang an sauber begründet werden, warum türkisches Recht anzuwenden ist.
Ich prüfe für Sie, welche Form im konkreten Fall erforderlich und sinnvoll ist, und bereite die Rechtswahlvereinbarung so vor, dass sie im Scheidungsverfahren vor dem deutschen Familiengericht verwendet werden kann.
Einvernehmliche Scheidung nach türkischem Recht in Deutschland
Besonders attraktiv ist die Wahl türkischen Rechts bei einer einvernehmlichen Scheidung.
Nach türkischem Recht ist eine einvernehmliche Scheidung möglich, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und sich über die wesentlichen Folgen der Scheidung einig sind.
Da das deutsche Verfahrensrecht keinen echten gemeinsamen Scheidungsantrag kennt, wird dies praktisch so umgesetzt:
Ein Ehegatte stellt über einen Anwalt den Scheidungsantrag.
Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu.
Der zustimmende Ehegatte benötigt in der Regel keinen eigenen Anwalt, wenn er keine eigenen Anträge stellen will. Dadurch können die Kosten überschaubar bleiben.
Das ist besonders sinnvoll, wenn beide Ehegatten bereits getrennte Wege gehen und lediglich eine schnelle, saubere und rechtssichere Scheidung wünschen.
Was passiert, wenn ein Ehegatte nicht zustimmt?
Auch eine streitige Scheidung nach türkischem Recht ist möglich. Dann reicht die bloße Zustimmung beider Ehegatten nicht aus. Es muss dargelegt und gegebenenfalls bewiesen werden, warum die Ehe zerrüttet ist und dem antragstellenden Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden kann.
In Betracht kommen zum Beispiel:
✅ schwere Konflikte zwischen den Ehegatten
✅ endgültige Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft
✅ Vertrauensverlust
✅ Beleidigungen, Gewalt oder sonstiges Fehlverhalten
✅ vollständige Trennung der Lebenswege
Bei einer streitigen Scheidung ist eine sorgfältige anwaltliche Vorbereitung besonders wichtig. Das Gericht muss nachvollziehen können, warum die Ehe nach türkischem Recht geschieden werden kann.
Muss man für die Scheidung in die Türkei reisen?
Nein.
Wenn das deutsche Familiengericht zuständig ist, kann die Scheidung in Deutschland durchgeführt werden. Das Gericht in Deutschland wendet dann aufgrund der Rechtswahl türkisches Scheidungsrecht an.
Das ist gerade für Ehegatten attraktiv, die dauerhaft in Deutschland leben, hier arbeiten, hier ihre Kinder haben und keinen praktischen Bezug mehr zu einem Gerichtsverfahren in der Türkei herstellen möchten.
Sie können also in Deutschland geschieden werden und trotzdem die Vorteile des türkischen Scheidungsrechts nutzen.
Anerkennung der Scheidung in der Türkei
Nach einer Scheidung in Deutschland stellt sich häufig die Frage, ob die Scheidung auch in der Türkei anerkannt wird.
Das ist ein gesonderter Punkt, der im Anschluss an die deutsche Scheidung geprüft werden muss. Je nach Fall kann eine Anerkennung oder Registrierung der deutschen Scheidung in der Türkei erforderlich sein, damit die Ehe auch dort offiziell als beendet gilt.
Ich berate Sie hierzu ebenfalls und erkläre Ihnen, welche weiteren Schritte nach Abschluss des deutschen Scheidungsverfahrens sinnvoll oder notwendig sind.
Für wen lohnt sich die Wahl türkischen Scheidungsrechts besonders?
Die Wahl türkischen Rechts kann besonders sinnvoll sein, wenn:
✅ mindestens ein Ehegatte türkischer Staatsangehöriger ist
✅ beide Ehegatten die Scheidung schnell wollen
✅ kein langes Trennungsjahr abgewartet werden soll
✅ der Versorgungsausgleich vermieden werden soll
✅ beide Ehegatten in Deutschland leben
✅ die Scheidung vor einem deutschen Gericht stattfinden soll
✅ eine unkomplizierte Lösung gesucht wird
Nicht in jedem Fall ist türkisches Recht automatisch die beste Lösung. Gerade bei Vermögen, Unterhalt, Kindern, Immobilien oder Streit über Folgesachen muss genau geprüft werden, welche Strategie sinnvoll ist.
In vielen Fällen ist die Rechtswahl türkischen Rechts aber ein sehr wirksames Mittel, um das Scheidungsverfahren erheblich zu beschleunigen.
Anwaltliche Unterstützung bei der Rechtswahl türkischen Rechts
Ich bin seit vielen Jahren im internationalen Scheidungsrecht tätig und vertrete regelmäßig Mandanten, deren Scheidung einen Bezug zu mehreren Staaten hat.
Bei Scheidungen mit türkischem Bezug prüfe ich insbesondere:
✅ ob ein deutsches Familiengericht zuständig ist
✅ ob türkisches Scheidungsrecht gewählt werden kann
✅ welche Form die Rechtswahlvereinbarung haben sollte
✅ ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist
✅ ob ein Versorgungsausgleich vermieden werden kann
✅ wie das Verfahren möglichst schnell durchgeführt werden kann
✅ welche Folgen sich für eine spätere Anerkennung in der Türkei ergeben
Ziel ist immer eine klare, schnelle und praxistaugliche Lösung.
Ablauf: So funktioniert die Scheidung nach türkischem Recht
Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:
1. Erstprüfung
Zunächst prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland nach türkischem Recht vorliegen. Dafür benötige ich insbesondere Angaben zur Staatsangehörigkeit, zur Eheschließung, zum gewöhnlichen Aufenthalt und zur Trennungssituation.
2. Rechtswahlvereinbarung
Wenn türkisches Recht gewählt werden kann, bereite ich die passende Rechtswahlvereinbarung vor. Diese wird von beiden Ehegatten unterschrieben.
3. Scheidungsantrag
Anschließend wird der Scheidungsantrag beim zuständigen deutschen Familiengericht eingereicht. Darin wird die Anwendung türkischen Rechts ausdrücklich begründet.
4. Gerichtliches Verfahren
Das Gericht prüft die Zuständigkeit, die Rechtswahl und die Voraussetzungen der Scheidung nach türkischem Recht.
5. Scheidungstermin
Im Termin werden die Ehegatten angehört. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren häufig sehr zügig abgeschlossen werden.
Fazit: Mit türkischem Recht schneller zur Scheidung
Die Wahl türkischen Scheidungsrechts kann für in Deutschland lebende türkische Ehegatten ein erheblicher Vorteil sein.
Der wichtigste Schritt ist eine wirksame Rechtswahlvereinbarung. Sie eröffnet den Weg zu einer Scheidung vor einem deutschen Gericht nach türkischem Recht.
Gerade der Wegfall des deutschen Trennungsjahres und des Versorgungsausgleichs kann dazu führen, dass die Scheidung schneller, einfacher und weniger belastend durchgeführt wird.
Wenn Sie prüfen möchten, ob auch in Ihrem Fall eine Scheidung nach türkischem Recht möglich ist, unterstütze ich Sie gerne.
Kontakt
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