Auslandsscheidung: Wurde die deutsche Rente vergessen?

 

Versorgungsausgleich nach Auslandsscheidung: Deutsche Rente noch offen?

Im Ausland geschieden – aber im Scheidungsurteil steht nichts über Ihre deutschen Rentenansprüche?

Dann kann die Scheidung zwar längst abgeschlossen sein – der Versorgungsausgleich möglicherweise noch nicht.

Wenn Sie oder Ihr früherer Ehepartner während der Ehe in Deutschland Renten- oder Versorgungsanrechte erworben haben, kann deswegen ein nachträglicher Versorgungsausgleich vor einem deutschen Familiengericht in Betracht kommen.

 

Scheidung erledigt. Deutsche Rente vielleicht nicht.

Jetzt Versorgungsausgleich prüfen lassen


Im Ausland geschieden – und die deutsche Rente wurde nicht geteilt?

Genau diese Konstellation kommt bei internationalen Scheidungen immer wieder vor.

Die Ehe wurde beispielsweise in

  • Polen,

  • den Niederlanden,

  • Italien,

  • Spanien,

  • der Türkei

  • oder einem anderen Staat

geschieden.

Das ausländische Gericht hat die Ehe beendet – über die in Deutschland erworbenen Rentenanwartschaften aber nicht entschieden.

Viele Betroffene gehen deswegen dann davon aus:

„Die Scheidung ist rechtskräftig. Damit ist alles erledigt.“

Das kann ein teurer Irrtum sein.


Nachträglicher Versorgungsausgleich in Deutschland kann möglich sein

Das deutsche Recht eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich nachträglich auf Antrag eines Ehegatten durchzuführen.

Entscheidend kann insbesondere sein, dass während der Ehe ein Anrecht bei einem inländischen Versorgungsträger erworben wurde.

Im Ergebnis gehören dazu Anrechte bei:

  • der Deutschen Rentenversicherung,

  • einer betrieblichen Altersversorgung,

  • einem berufsständischen Versorgungswerk

  • oder anderen deutschen Versorgungsträgern.

Wichtig: Das Verfahren beginnt nicht automatisch.

Ohne Antrag kein nachträglicher Versorgungsausgleich.


Könnte das Ihren Fall betreffen?

Eine Prüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:

✓ Sie im Ausland geschieden wurden

✓ im Scheidungsurteil kein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde

✓ Sie oder Ihr früherer Ehepartner während der Ehe in Deutschland gearbeitet haben

✓ deutsche Renten- oder Versorgungsanwartschaften vorhanden sind

✓ einer oder beide früheren Ehegatten heute im Ausland leben

Auch wenn die Scheidung bereits längere Zeit zurückliegt, sollte die Möglichkeit eines nachträglichen Versorgungsausgleichs nicht ungeprüft bleiben.


Sie leben im Ausland? Kein Hindernis.

Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs müssen Sie nicht nach Deutschland umziehen.

Auch wenn beide geschiedenen Ehegatten inzwischen im Ausland leben, kann die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts gegeben sein.

Meine Kanzlei übernimmt diese Verfahren vor jedem Gericht in Deutschland.

Die gesamte Mandatsbearbeitung kann online erfolgen.

Ein persönlicher Besuch in meiner Kanzlei ist nicht erforderlich.


Erst rechnen. Danach entscheiden.

Ein gerichtliches Verfahren sollte nicht nur rechtlich möglich sein.

Es sollte sich für Sie auch ingesamt wirtschaftlich lohnen.

Deshalb prüfe ich vor der Antragstellung insbesondere:

  • die ausländische Scheidungsentscheidung,

  • die Ehezeit,

  • die vorhandenen deutschen Versorgungsanrechte,

  • die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte,

  • die Anerkennung bzw. Wirksamkeit der ausländischen Scheidung in Deutschland

  • und die Erfolgsaussichten eines nachträglichen Versorgungsausgleichs.

Erst danach sollte über die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens entschieden werden.


Mein Angebot: Nachträglicher Versorgungsausgleich für 1.250 EUR

Ich übernehme für Sie die anwaltliche Prüfung und Vertretung im Verfahren über den isolierten nachträglichen Versorgungsausgleich nach einer Auslandsscheidung.

Honorarvereinbarung: 1.250 EUR inkl. Umsatzsteuer

Sollten sich aufgrund des vom Familiengericht festgesetzten Verfahrenswertes höhere gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren ergeben, sind mindestens diese gesetzlichen Gebühren geschuldet.

Gerichtskosten sind nicht im Honorar enthalten.

Bundesweite und internationale Vertretung – vollständig online.

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Für ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Sie vertreten einen Mandanten nach einer Scheidung im Ausland und stellen fest, dass während der Ehe deutsche Renten- oder Versorgungsanrechte erworben wurden?

Ich übernehme auf Wunsch ausschließlich das erforderliche Verfahren in Deutschland.

Sie betreuen Ihren Mandanten im Ausland. Ich übernehme den deutschen Versorgungsausgleich.

Die Abstimmung kann unmittelbar zwischen unseren Kanzleien erfolgen.


Auslandsscheidung + deutsche Rente? Jetzt prüfen.

Eine rechtskräftige Scheidung im Ausland bedeutet nicht zwingend, dass auch die deutschen Rentenansprüche abschließend geregelt worden sind.

Wurden während der Ehe deutsche Rentenanwartschaften erworben, kann sich eine Überprüfung lohnen.

Lassen Sie deutsche Rentenansprüche nicht ungeprüft.

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Häufige Fragen

Kann der Versorgungsausgleich auch Jahre nach der Scheidung noch beantragt werden?

Das kann grundsätzlich möglich sein. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, muss individuell geprüft werden.

Muss ich dafür in Deutschland wohnen?

Nein. Auch bei einem Wohnsitz im Ausland kann ein Verfahren vor einem deutschen Familiengericht möglich sein.

Was ist, wenn meine Scheidung im Ausland ausgesprochen wurde?

Zunächst wird geprüft, ob und auf welcher Grundlage die ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt bzw. wirksam ist.

Muss ich für das Verfahren nach Deutschland kommen?

Nein. Eine persönliche Vorsprache in meiner Kanzlei ist nicht erforderlich. Die Mandatsbearbeitung erfolgt vollständig online.


Die Anwaltskanzlei Twitting freut sich darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

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