Mega Vorteil türkisches Scheidungsrecht – Blitzschnell und simpel

Jeder in Deutschland mit türkischem Pass kann seine Scheidung vor einem deutschen Gericht nach türkischem Recht einleiten. Notwendig ist vorher nur die Wahl türkischen Rechts durch eine kleine Vereinbarung.

Die Entscheidung für das türkische Scheidungsrecht sorgt für ein unkompliziertes und schnelles Verfahren gerade im Vergleich zum deutschen Scheidungsrecht. Hier die wesentlichen Vorteile:

Kein Trennungsjahr – Schneller zum Scheidungsabschluss

Während das deutsche Scheidungsrecht ein Trennungsjahr vorsieht, entfällt diese Wartezeit im türkischen Scheidungsrecht. Dies bedeutet:

✅ Schnellere Verfahrensabwicklung: Ohne das überflüssige Warten auf ein Jahr Trennung kann der Scheidungsprozess direkt in Gang gesetzt werden.

✅ Entlastung in emotional belastenden Situationen: Ein schnellerer rechtlicher Abschluss kann dazu beitragen, die oft belastende Phase der Trennung zu verkürzen und den Weg in einen Neuanfang zu ebnen.

  1. Kein Versorgungsausgleich – Weniger bürokratische Probleme

Ein weiterer deutlicher Unterschied zum deutschen Recht ist das Fehlen des Versorgungsausgleichs im türkischen Scheidungsrecht.

Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenrechte geteilt, die von den Ehepartnern während der Ehezeit eingezahlt worden sind. Davon profitiert der Ehepartner (meistens die Ehefrau), der weniger Rente eingezahlt hat und es ergibt sich eine Nachteil für den Ehegatten (meistens der Ehemann), der mehr in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Berechnung des genauen Betrags, der geteilt werden muss ist kompliziert und dauert lange. Das türkische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich. Das hat für die Beteiligten folgende Vorteile.

✅ Die Eheleute werden deutlich schneller geschieden. Es entfällt die langwierige und komplexe Bewertung der Rentenrechte.

✅ Es ergibt sich kein doppelter Nachteil für den Ehemann. Dieser hat durch die Übergabe des Brautgoldes anlässlich der nach islamischen Brauch gefeierten Heirat meistens schon seinen Beitrag für die Absicherung der Ehefrau für den Fall der Scheidung geleistet.

✅ Wenn das Brautgold nicht für die Absicherung der Ehefrau reichen sollte, kann ein anderer Ausgleich gesucht werden, der fair und unkompliziert ist.

  1. Voraussetzungen der Scheidung nach türkischem Recht

Die Scheidung nach türkischem Recht folgt einem eigenen Verfahren, das sich in einigen Punkten deutlich vom deutschen Recht unterscheidet. Wesentliche Voraussetzungen und Merkmale sind:

  • Einvernehmliche Scheidung: Beide Ehepartner einigen sich auf die Scheidungsmodalitäten und reichen gemeinsam den Scheidungsantrag ein. Da das deutsche Prozessrecht einen gemeinsamen Antrag nicht kennt, wird der Ansatz des gemeinsamen Scheidungsantrags nach türkischem Recht dadurch verwirklicht, dass ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und der andere schlicht zustimmt. Für die Zustimmung braucht der andere Ehegatte nicht einmal einen eigenen Anwalt.
  • Streitige Scheidung: Wird die Scheidung von einem der Ehepartner beantragt und der andere widerspricht, müssen schwerwiegenden Gründe bewiesen werden, die eine Fortführung der Ehe unzumutbar machen.
  • Zerrüttung der Ehe: Es ist Voraussetzung sowohl der einvernehmlichen Scheidung, als auch der streitigen Scheidung, dass die Ehe zerrüttet ist. Es muss also ein Fehlverhalten vorliegen oder es müssen unüberbrückbare Differenzen vorliegen. Bei der einvernehmliche Scheidung reicht die Behauptung der Zerrüttung. Es müssen dem Gericht keine Details mitgeteilt werden.
  1. Internationale Rechtswahl: Die Rolle der Rom-III-Verordnung

Die sogenannte „Rom-III-Verordnung“ ermöglicht es, in Familiensachen das Scheidungsrecht zu wählen. Dies eröffnet insbesondere türkischen Staatsangehörigen sowie Deutschen mit türkischem Pass eine attraktive Alternative, indem sie von den oben genannten Vorteilen des türkischen Systems profitieren können.

  1. Ihr erfahrener Ansprechpartner im internationalen Scheidungsrecht

Als erfahrener Anwalt im internationalen Scheidungsrecht stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.

✔Individuelle Beratung:
Jede Scheidungssituation ist einzigartig – insbesondere bei multinationalen Sachverhalten. Ich analysiere Ihre individuelle Situation und erarbeite gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie.

✔Kompetente Rechtswahl:
Ob deutsches oder türkisches Scheidungsrecht – ich berate Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Rechtswahl nach der Rom-III-Verordnung.

✔Effiziente und zielgerichtete Prozessführung:
Mit meiner langjährigen Erfahrung sorge ich dafür, dass Ihr Scheidungsverfahren so reibungslos wie möglich abläuft, damit Sie sich auf Ihren Neuanfang konzentrieren können.

Fazit:
Das türkische Scheidungsrecht bietet insbesondere dann klare Vorteile, wenn es um eine zügige und unkomplizierte Abwicklung des Scheidungsverfahrens geht – dank des Wegfalls des Trennungsjahres und des Versorgungsausgleichs. Für in Deutschland lebende Türken und für Deutsche mit türkischem Pass eröffnet sich somit eine attraktive Alternative, die Sie im Rahmen der internationalen Rechtswahl nutzen können.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden oder einfach mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren möchten, stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht.

Ihr kompetenter Partner im internationalen Scheidungsrecht – maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Neuanfang.

Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon, E-Mail oder WhatsApp Kontakt zu mir auf:

Telefon aus Deutschland: 02331-409319

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