Scheidung gleichgeschlechtlicher Paare im internationalen Familienrecht

Ihr Anwalt bei der internationalen Scheidung schwuler und lesbischer Ehen und Lebenspartnerschaften

 

Die Scheidung gleichgeschlechtlicher Ehepartner stellt viele Betroffene vor große Herausforderungen – besonders, wenn internationale Bezüge bestehen. Unterschiedliche rechtliche Regelungen weltweit führen oft zu Unsicherheiten: Wird Ihre Ehe überall anerkannt? Wo kann geschieden werden? Welche Folgen hat das für Vermögen, Unterhalt oder gemeinsame Kinder?

Als erfahrener Anwalt für internationales Familienrecht begleite ich gleichgeschlechtliche Ehepaare kompetent und mit besonderer Sensibilität durch das Scheidungsverfahren – in Deutschland und über Grenzen hinweg.

Internationale Scheidung gleichgeschlechtlicher Paare: Warum sie besonders ist

Nicht in allen Ländern der Welt genießen gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare. Während in einigen Staaten die vollständige „Ehe für alle“ gilt, bieten andere nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft – und wiederum andere erkennen gleichgeschlechtliche Partnerschaften überhaupt nicht an.

Diese Unterschiede führen dazu, dass eine Scheidung gleichgeschlechtlicher Paare rechtlich und praktisch besonders sorgfältig vorbereitet werden muss. Es geht um Fragen wie:

Wird Ihre Ehe im jeweiligen Staat als Ehe anerkannt?

Welche Gerichte sind zuständig für die Scheidung?

Welches Recht ist auf Ihre Ehe anwendbar – deutsches oder ausländisches?

Welche vermögens- und unterhaltsrechtlichen Folgen ergeben sich daraus?

Wie sind Kinder und Sorgerecht betroffen?

Beispiel: Deutsche Ehe – Wohnsitz in Italien

Ein deutsches Ehepaar (gleichgeschlechtlich), das in Deutschland geheiratet hat, lebt seit mehreren Jahren in Rom. Die Partner möchten sich nun trennen. Nach italienischem Recht existiert für gleichgeschlechtliche Paare keine „Ehe“, sondern nur eine „unione civile“. Die Frage stellt sich: Ist eine Scheidung in Italien überhaupt möglich? Oder sollte der Antrag besser in Deutschland gestellt werden?

In diesem Fall prüfe ich, ob eine Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht (z. B. wegen der Staatsangehörigkeit oder eines deutschen Wohnsitzes eines Ehepartners) – und ob das deutsche Recht anwendbar ist. Ziel: Die Anerkennung der Ehe als solche sichern und einen fairen, rechtssicheren Scheidungsweg ermöglichen.

Wo die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt ist – echte Ehe, echte Rechte

Viele Länder haben die Ehe vollständig geöffnet – mit den gleichen Rechten und Pflichten wie bei heterosexuellen Paaren. Dazu gehören u. a.:

  • Deutschland (seit 2017)
  • Niederlande (seit 2001 – weltweit erstes Land mit Ehe für alle)
  • Frankreich, Spanien, Schweden, Norwegen, Belgien, Portugal, Irland
  • Kanada, USA, Australien, Neuseeland
  • Südafrika
  • Brasilien, Argentinien, Kolumbien
  • Taiwan

In diesen Ländern kann eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht nur geschlossen, sondern auch nach gleichen Maßstäben geschieden werden. Das vereinfacht die internationale Scheidung, sofern beide Staaten die Ehe gleichermaßen anerkennen.

Beispiel: Heirat in Kanada – Rückkehr nach Deutschland

Ein deutsches Paar heiratet 2016 in Kanada, lebt anschließend in Deutschland. 2024 möchten die Partner die Ehe beenden. Da Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe inzwischen anerkennt, ist eine reguläre Scheidung möglich – nach deutschem Recht, vor einem deutschen Familiengericht.

Hier begleite ich Mandanten und Mandantinnen bei der Antragstellung, der Prüfung des anwendbaren Rechts und der Vermögensauseinandersetzung, ggf. unter Einbeziehung des kanadischen Ehevertrags.

Wo gleichgeschlechtliche Ehen nur eingeschränkt anerkannt sind

Einige Staaten gewähren gleichgeschlechtlichen Paaren nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Zivile Union, z. B.:

  • Italien („Unione Civile“)
  • Tschechien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Zypern
  • Japan (nur auf kommunaler Ebene)
  • Chile, Mexiko (teils regional unterschiedliche Regelungen)

In diesen Ländern unterscheiden sich die Rechte teils erheblich von der Ehe: Kein gemeinsames Adoptionsrecht, eingeschränkte Unterhaltsansprüche oder komplizierte Auflösungsverfahren. Eine internationale Scheidung kann hier schnell zur juristischen Falle werden.

Beispiel: Eingetragene Partnerschaft in Italien – Scheidung in Deutschland

Zwei deutsche Männer leben seit Jahren in Italien und haben dort eine „unione civile“ eingetragen. Die Beziehung scheitert. Eine Trennung ist im italienischen Recht zwar vorgesehen, jedoch nicht identisch zur Ehescheidung. Die Mandanten möchten prüfen, ob sie stattdessen in Deutschland „wie eine Ehe“ geschieden werden können – etwa weil sie dort noch gemeldet sind.

In solchen Fällen erarbeite ich eine individuelle Strategie, um Vermögensfragen, Unterhaltsregelungen und ggf. Fragen gemeinsamer Kinder rechtlich sicher zu klären.

Wo gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt sind

In vielen Staaten – insbesondere in Afrika, im Nahen Osten und Teilen Asiens – ist keine gleichgeschlechtliche Ehe oder Partnerschaft rechtlich möglich. Beispiele:

Saudi-Arabien, Iran, Pakistan

Nigeria, Uganda

Indonesien (teilweise)

Russland (gesetzlich ausgeschlossen)

Eine dort geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe – etwa aus Deutschland – wird nicht anerkannt. Eine Scheidung im klassischen Sinne ist rechtlich unmöglich. Das kann massive praktische und persönliche Probleme verursachen.

Meine Leistung: Ihre Scheidung – rechtssicher, empathisch, international

Ich begleite Sie bei der:

  • Scheidung gleichgeschlechtlicher Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte
  • Feststellung des anwendbaren nationalen oder internationalen Rechts
  • Regelung von Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögen
  • Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in Deutschland
  • Umgang mit Kindern und Sorgerecht bei internationalen Wohnsitzen

Dabei stehe ich für Vertraulichkeit, Respekt und fachliche Kompetenz

Die „Ehe für alle“ ist ein großer Fortschritt – doch international gibt es noch viele Hindernisse. Ich unterstütze gleichgeschlechtliche Ehepaare bei der juristisch und menschlich sensiblen Gestaltung ihrer Trennung – mit langjähriger Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht.

💼 Kostenfreie Ersteinschätzung möglich – kontaktieren Sie mich gerne.

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