Kurz erklärt: Problem und Lösung bei doppelter Nichtanerkennung
Ein besonders schwieriger Fall im internationalen Familienrecht liegt vor, wenn:
zwei ausländische Scheidungen in Deutschland nicht anerkannt werden.
Das bedeutet:
Ein Mann hat im Ausland zweimal geheiratet und zweimal geschieden – gilt aber in Deutschland noch immer als mit zwei Frauen verheiratet.
Dieses Problem tritt häufig bei Scheidungen aus Ländern wie:
- Syrien
- Libanon
- Irak
- Jordanien
auf, insbesondere bei religiösen Scheidungen (z. B. Scharia-Verfahren).
❗ Das Problem in Deutschland
Auch wenn die Scheidungen im Ausland wirksam sind, gilt nach deutschem Recht:
- Die erste Scheidung wird nicht anerkannt → erste Ehe besteht weiter
- Die zweite Scheidung wird nicht anerkannt → zweite Ehe besteht ebenfalls weiter
👉 Ergebnis:
Nach deutschem Recht bestehen gleichzeitig zwei Ehen.
Diese Situation ist rechtlich problematisch und muss geklärt werden.
⚠️ Typische Folgen der doppelten Nichtanerkennung
Ein ungeklärter Familienstand kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen, z. B.:
- Probleme bei Heirat in Deutschland
- Probleme beim Familiennachzug / Visum
- Schwierigkeiten mit Behörden und Standesämtern
- Unsicherheiten bei Unterhalt und Erbrecht
- Probleme bei Kindern und Abstammung
👉 Ohne Klärung bleibt die Rechtslage dauerhaft unsicher.
⚖️ Die Lösung: Scheidung in Deutschland
Die rechtlich saubere Lösung ist eindeutig:
Beide Ehen müssen in Deutschland erneut geschieden werden.
Das bedeutet konkret:
- Für jede Ehe ein eigenes Scheidungsverfahren
- Durchführung vor deutschen Familiengerichten
- unabhängig davon, dass im Ausland bereits Scheidungen erfolgt sind
Erforderlich sind dabei u. a.:
- Einleitung von zwei Scheidungsverfahren
- Klärung der internationalen Zuständigkeit
- ggf. Umstellung des Verfahren auf Nichtanerkennung beim Oberlandesgericht (OLG)
- Zustellung an beide Ehepartnerinnen (auch im Ausland)
👉 Erst danach besteht ein rechtlich eindeutiger Personenstand.
❓ Ist das strafbar?
Viele Betroffene fragen sich:
„Mache ich mich strafbar, wenn ich nach deutschem Recht zwei Ehen habe?“
Die klare Antwort in diesen Fällen:
👉 Nein – in der Regel nicht.
Warum?
- Die Ehen und Scheidungen wurden im Ausland nach dortigem Recht geschlossen
- Die fehlende Anerkennung beruht auf Unterschieden der Rechtssysteme
- Es liegt regelmäßig kein vorsätzliches strafbares Verhalten vor
👉 Wichtig ist jedoch:
Die Situation muss rechtlich geordnet werden.
👨⚖️ Warum Sie einen erfahrenen Anwalt brauchen
Der Fall der doppelten Nichtanerkennung gehört zu den schwierigsten Bereichen des Familienrechts.
Er erfordert:
- Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht
- Kenntnis der OLG-Rechtsprechung zur Anerkennung
- sichere Durchführung von mehreren parallelen Verfahren
- Umgang mit ausländischen Urkunden und Zustellungen
Fehler können zu:
- langen Verfahrenszeiten
- zusätzlichen Kosten
- rechtlichen Nachteilen
führen.
✅ Ihre Lösung: Rechtssichere Klärung Ihrer Ehen
Ich bin seit über 25 Jahren im internationalen Familienrecht tätig und habe bereits zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen:
- zwei ausländische Ehen bestanden
- zwei Scheidungen nicht anerkannt wurden
- beide Ehen in Deutschland neu geschieden werden mussten
Ich unterstütze Sie dabei:
- Ihre Situation rechtlich korrekt einzuordnen
- die notwendigen Scheidungsverfahren einzuleiten
- eine klare und sichere Lösung zu erreichen
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Haben Sie:
- im Ausland zweimal geheiratet
- sich dort scheiden lassen
- und erfahren, dass dies in Deutschland nicht anerkannt wird?
👉 Dann lassen Sie Ihre Situation prüfen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:
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