Komfortable Ratenzahlung

Komfortable Ratenzahlung

  • Selbstverständlich können Sie bei www.scheidung-beratung-online.de die Rechtsanwaltskosten Ihrer Scheidung in Raten zahlen.
  • Es wird aber darum gebeten, die Gesamtanwaltskosten bis spätestens zum gerichtliche Scheidungstermin überwiesen zu haben.
  • Eine Ausnahme gilt für die Gerichtskosten. Diese müssen im Voraus in voller Höhe bei Gericht eingezahlt werden.
  • Ihre Scheidung ist unser Auftrag.

 info@twitting.eu  oder  tel. 02331-409319

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert