Internationale Scheidung in Deutschland. Welches Recht passt Ihnen am besten.

Das beste Recht für Sie  bei internationalen Scheidungen richtet sich nach Wohnort und Staatsangehörigkeit.

Ehepaare mit ausländischem oder Migrationshintergrund können unter mindestens 2 Rechtssystemen wählen und sich das bessere aussuchen:

  • wenn beide Ehepartner Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind
  • wenn einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der andere Ausländer ist und beide in Deutschland wohnen
  • wenn eine der Eheleute in Deutschland wohnt, der andere im Ausland
  • wenn einer oder beide Deutsche sind und im Ausland wohnen

Voraussetzung für die Wahl des Rechts: Ein Vertrag zwischen den Eheleuten noch vor Einreichung der Scheidung bei Gericht. Vorteil der Wahl des Rechts: Bei vielen ausländischen Rechtsordnungen geht die Scheidung schneller als nach deutschem Recht, weil es zum Beispiel kein Trennungsjahr und keinen Versorgungsausgleich gibt.

Welches Recht gilt bei internationalen Scheidungen, wenn ich nichts wähle:

Wenn beide Partner in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt deutsches Recht. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Staatsangehörigkeiten die Ehegatten besitzen. Oder es gilt das Recht des Staates, in dem Sie zuletzt zusammen gelebt haben, wenn dieses nicht länger als ein Jahr her ist und einer der Partner dort noch wohnt. Oder es gilt das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie beide haben. Oder es gilt das Recht des Landes, in dem der Antrag auf Ehescheidung gestellt wird. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Recht Sie wählen sollen oder können, fragen Sie einen kompetenten Scheidungsanwalt.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon aus Deutschland: 02331-409319

Telefon aus dem Ausland: +492331409319

E-Mail: info@twitting.eu

„Eheliches Güterrecht – der Kampf um das liebe Geld

Erst seit kurzem ist die Verordnung zum ehelichen Güterrecht der Europäischen Union in Kraft. Unter dem etwas sperrigen Namen ‚Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016‘ wird komplett neu geregelte, welches Güterrecht im Falle internationaler Scheidungen Anwendung findet.

Dieser Verordnung verdrängt das bisher geltende Recht und ist für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich.

Das eheliche Güterrecht ist wichtig für Sie, wenn Sie über Vermögen verfügen. Es regelt, was mit dem Vermögen im Falle einer Scheidung passiert. Die Volksweisheit, dass mit der Heirat der Euro nur noch 50 Cent wert ist, bewahrheitet sich damit spätestens im Moment der Scheidung. Viele Rechtsordnungen sehen im Fall der Scheidung vor, dass der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erzielt hat, als der andere, etwas an den anderen Ehegatten abgeben muss.

Hier können Sie aber Vorsorge treffen. Die neue EU Verordnung gibt Ihnen dazu die Gelegenheit. Bei internationalen Ehen können Sie nämlich aufgrund Artikel 22 dieser Verordnung des anzuwendende Recht wählen. Sie können dabei das Recht des Staates wählen, in dem Sie und Ihr Ehegatte wohnen oder das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie oder Ihr Ehegatte besitzen.

Hier können Sie sich also die Rosinen herauspicken.

Treffen Sie keine Rechtswahl, so wird das anzuwendende Recht nach Artikel 26 der Verordnung bestimmt. Dann gilt zuvorderst das Recht des Staates, in dem sie beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt habe. Nachrangig das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie beide besitzen. Führt auch das nicht zum Ziel, gilt das Recht des Staates, mit dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung gemeinsam am engsten verbunden waren.

Sie sollten also das Recht eines Staates wählen, das den Ausschluss oder zumindest die Beschränkung des Vermögensausgleich zulässt, wenn Sie befürchten, bei einem solchen Ausgleich den Kürzeren zu ziehen. Darauf sollten Sie bereits hinwirken, lange bevor sie den Scheidungsantrag stellen. Meistens ist dazu eine notarielle Vereinbarung notwendig, die aber von einem gewissenhaften Anwalt vorbereitet werden sollte.

Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten.“

Telefon aus Deutschland: 02331-409319

Telefon aus dem Ausland: +492331409319

E-Mail: info@twitting.eu

Scheidung von Ausländer

Was ist bei der Scheidung von einem Ausländer oder von einer Ausländerin zu beachten?

Deutsches Gericht?!

  • Sie können auch dann von einem Gericht in Deutschland geschieden werden, wenn Sie selbst Deutscher und mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet sind.
  • Dabei ist es egal, ob Sie in Deutschland oder im Ausland wohnen.
  • Sind Sie beide Ausländer, dann können Sie auch von einem Gericht in Deutschland geschieden werden.
  • Dafür müssen Sie aber beide in Deutschland wohnen.

Achtung: Bei einer Scheidung von einem Ausländer sind oft Gerichte in mehreren Ländern gleichzeitig zuständig. Dann kommt es darauf an, in welchem Land der Antrag auf Ehescheidung zuerst gestellt wird.

Achtung: Deutschland-Bonus+++Scheidung

kostenlos+++mit Verfahrenskostenhilfe

Welches Recht gilt? Wo Sie geheiratet haben, ist für das Scheidungsrecht egal. Details zum Recht für Ihre Scheidung. Ist Ihnen der link zu kompliziert? Einfach Email senden: info@twitting.eu

Wird die Scheidung im Ausland anerkannt

  • Wenn Sie selbst Deutscher sind, kann es Ihnen egal sein, ob die deutsche Scheidung im Ausland anerkannt wird oder nicht.
  • Sind Sie Ausländer, so ist es sehr wichtig, dass die Deutsche Scheidung auch in Ihrem Heimatland anerkannt wird. Sonst können Sie nicht wieder heiraten.

Für eine neue Heirat brauchen Sie nämlich aus einem Heimatland eine Bescheinigung, dass Sie wirklich geschieden sind.

Ob und unter welchen Regeln die Deutsche Scheidung in welchem Land der Erde anerkannt wird ist sehr komplizier und kann hier nicht erklärt werden.  

Sie haben Fragen? Rufen Sie an unter +492331409319 oder senden Sie eine Email: info@twitting.eu Gehe zu „Scheidung aus dem Ausland“