Was ist bei der Scheidung von einem Ausländer oder von einer Ausländerin zu beachten?
Deutsches Gericht?!
- Sie können auch dann von einem Gericht in Deutschland geschieden werden, wenn Sie selbst Deutscher und mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet sind.
- Dabei ist es egal, ob Sie in Deutschland oder im Ausland wohnen.
- Sind Sie beide Ausländer, dann können Sie auch von einem Gericht in Deutschland geschieden werden.
- Dafür müssen Sie aber beide in Deutschland wohnen.
Achtung: Bei einer Scheidung von einem Ausländer sind oft Gerichte in mehreren Ländern gleichzeitig zuständig. Dann kommt es darauf an, in welchem Land der Antrag auf Ehescheidung zuerst gestellt wird.
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Welches Recht gilt? Wo Sie geheiratet haben, ist für das Scheidungsrecht egal. Details zum Recht für Ihre Scheidung. Ist Ihnen der link zu kompliziert? Einfach Email senden: info@twitting.eu
Wird die Scheidung im Ausland anerkannt
- Wenn Sie selbst Deutscher sind, kann es Ihnen egal sein, ob die deutsche Scheidung im Ausland anerkannt wird oder nicht.
- Sind Sie Ausländer, so ist es sehr wichtig, dass die Deutsche Scheidung auch in Ihrem Heimatland anerkannt wird. Sonst können Sie nicht wieder heiraten.
Für eine neue Heirat brauchen Sie nämlich aus einem Heimatland eine Bescheinigung, dass Sie wirklich geschieden sind.
Ob und unter welchen Regeln die Deutsche Scheidung in welchem Land der Erde anerkannt wird ist sehr komplizier und kann hier nicht erklärt werden.
Sie haben Fragen? Rufen Sie an unter +492331409319 oder senden Sie eine Email: info@twitting.eu Gehe zu „Scheidung aus dem Ausland“